Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger 
für das Glaserhandwerk

Der Begriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist gesetzlich geschützt.
Der Missbrauch des Titels ist strafbar gemäß § 132a Strafgesetzbuch. 
 

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit hervorragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einen aufwendigen Prüfverfahren unterziehen.

Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellkörperschaft.

Darüber hinaus werden öffentliche bestellte und vereidigte Glas-Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. 
 
Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. Deshalb ist es Voraussetzung, dass nur öffentlich bestellt und vereidigt wird, wer über eine besondere Sachkunde verfügt und seine Vertrauenswürdigkeit unabhängig und Objektivität nachweist.

1993 
Meisterprüung im Glashandwerk

 

1994
Geschäftsführer der Fa. Zuleger Weinheim

 

Seit 1995
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger 
für das Glashandwerk von der Handwerkskammer Mannheim

 

Seit 1995 bis heute
Geschäftsführender Gesellschafter der Fa. HERA GLAS GmbH

Mediator in Streitsachen
 

Seit 2023

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger 
für das Glashandwerk von der Handwerkskammer Oldenburg

© Urheberrecht 2023. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.