Der Begriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist gesetzlich geschützt.
Der Missbrauch des Titels ist strafbar gemäß § 132a Strafgesetzbuch.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit hervorragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einen aufwendigen Prüfverfahren unterziehen.
Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellkörperschaft.
Darüber hinaus werden öffentliche bestellte und vereidigte Glas-Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind.
Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. Deshalb ist es Voraussetzung, dass nur öffentlich bestellt und vereidigt wird, wer über eine besondere Sachkunde verfügt und seine Vertrauenswürdigkeit unabhängig und Objektivität nachweist.
1993
Meisterprüung im Glashandwerk
1994
Geschäftsführer der Fa. Zuleger Weinheim
Seit 1995
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Glashandwerk von der Handwerkskammer Mannheim
Seit 1995 bis heute
Geschäftsführender Gesellschafter der Fa. HERA GLAS GmbH
Mediator in Streitsachen
Seit 2023
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Glashandwerk von der Handwerkskammer Oldenburg
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